Welche Regelung gibt es?
Die Winterdienstsatzung regelt neben den Pflichten der Stadt auch die Pflichten der Grundstückseigentümer. Wenn eine Straße nicht im Winterdienstverzeichnis aufgeführt ist, sind die Grundstückseigentümer verpflichtet, notwendige Überwege (zum Beispiel an den Straßenkreuzungen) für Fußgänger zu räumen und zu streuen.
Im Winterdienstverzeichnis sind alle Straßen und Bereiche aufgeführt, die nach den Plänen A und B geräumt werden. Achten Sie als Grundstückseigentümer auch in Ihrem eigenen Interesse darauf, dass der Winterdienst vor Ihrem Grundstück geregelt ist, damit niemand zu Schaden kommt und Sie nicht haftbar gemacht werden können.